Unser Antrag auf Finanzierung eines Pilotprojekts Supervision in Höhe von 6000,00 € für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Kitas der Gemeinde Lehre ist vom Rat abgelehnt worden.

Die Mitglieder  der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen begründeten ihre Ablehnung damit, den Mitartbeiter*innen der öffentlichen Kitas Supervision nicht überstülpen zu wollen.

Wer den Antrag wach und konzentriert gelesen und reflektiert hat, liest dort, dass jede Kita für sich entscheiden kann, am Pilotprojekt teilzunehmen oder nicht.

Unsere Argumentation stützte sich auf die steigenden Arbeitsbelastungen

der Mitarbeiter:innen durch Corona, Fachpersonalmangel und steigende

Arbeitskomplexität.

In unterschiedlichen Gesprächsformaten wurde im Rat diskutiert, welche Instrumente und Angebote den kommunalen Kita Mitarbeiter:innen im Rahmen der Fürsorglichkeit und der Attraktivität der Arbeitsplätze unterbreitet werden können.

Wir haben die bereits angedachten Angebote mit dem Instrument der Supervision ergänzen wollen.

Warum Supervision?

Supervision bietet Mitarbeiter:innen in den kommunalen Kitas Gelegenheit, Wahrnehmungen und Empfindungen aus dem beruflichen Alltag nachzuspüren, Themen zu ordnen, Handlungszusammenhänge zu verstehen, widersprüchlichen Gefühlen im Umgang mit Kindern und Eltern Raum zu geben und die professionelle Kommunikationsstruktur der Teams zu

fördern. Die Reflexion dieser inhaltlichen Aspekte wirkt grundsätzlich stressmildernd.

Gleichwohl reduziert Supervision die beruflichen Belastungen nicht, bietet jedoch die Chance, mögliche energieraubende Prozesse auf ihr kreatives Potential hin zu untersuchen und zu nutzen. Damit kann ein veränderter Umgang mit belastenden Berufssituationen gefunden werden.

Supervision ist u.a. in allen psychosozialen, pädagogischen und gesundheitsbezogenen Arbeitsfeldern wissenschaftlich und gesellschaftlich erforscht und anerkannt (vergl.: https://www.dgsv.de/dgsv/qualitaet/).

Auch gilt dieses externe Beratungsinstrument als ein deutliches Qualitätsmerkmal der kommunalen Kitas in der Gemeinde. Unser Antrag ist auf dieser Grundlage gestellt.

Anstelle eines Pilotprojektes Supervision ist jetzt eine Maßnahme zur der gesundheitlichen Förderung für Verwaltungs- und Mitarbeiter*innen der kommunalen Kitas geplant. Das begrüßen wir, sind wir doch die Impulsgeber*innen. Ohne unseren Antrag gäbe es diesen Gegenvorschlag nicht. Gleichwohl wird die Maßnahme in 2023 aus Überlastungsgründen weder geplant noch umgesetzt werden können.

Auf welchem Hintergrund ist die Entscheidung, das Pilotprojekt Supervision abzulehnen, wirklich getroffen worden??

Heike Düwel – Gruppe UWG